Verkehrsstraftaten sind keine leichte Angelegenheit
Nutzen Sie unser Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall und wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird.
Hier sind wir für Sie da. Verständlich und auf Augenhöhe.
Herr Rechtsanwalt Jürgen W. Fischer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Herr Rechtsanwalt Vogl ist seit ebenso vielen Jahren im Verkehrsrecht tätig und bearbeitet schwerpunktmäßig Fälle im Bereich des Verkehrsstrafrechts, z.B. Fahrerflucht und dem Bußgeldrecht, wie z.B. Geschwindigkeitsverstöße.

Verkehrsunfall und Autokauf
Auch bei anscheinend einfachen Verkehrsunfällen oder Unfällen ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Wahrung Ihrer Rechte von entscheidender Bedeutung. Dasselbe gilt für Ansprüche gegen Autohäuser und Werkstätten oder Verkäufer/Käufer von Privatfahrzeugen. Die Rechtsprechung ist sehr umfangreich und macht es für nicht mit der Materie Vertraute nahezu unmöglich, Ihre Rechte ohne Rechtsanwälte zu wahren.
Um welchen Bereich geht es bei Ihnen?
- Verkehrsunfall als Fahrer eines Kraftfahrzeugs, als Fußgänger oder Fahrer eines Fahrrads, E‑Bikes, Pedelecs oder E‑Scooters
- Unfälle mit Tieren
- Unfälle als Fußgänger und in der Freizeit
- Sachschaden und Schadensersatz
- Autokauf und Gewährleistung
- Vertragsrecht
- Personenschaden
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Ansprüche von Hinterbliebenen
- Abwehr von Regressforderungen der eigenen oder einer gegnerischen Versicherung
Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren
Der Vorwurf, eine Verkehrsstraftat oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben, wiegt in der Regel schwer. Die Folgen können Auswirkungen auf Ihren Beruf, Ihre Familie und Ihr soziales Umfeld haben.
Darum sollten Sie bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft ohne anwaltliche Hilfe keine Angaben machen. Hier gilt zunächst der Grundsatz: Schweigen ist Gold.
Nach Einsicht in die Ermittlungsakte legen wir die konkrete Verteidigungsstrategie für sie fest.
Was wird Ihnen vorgeworfen? – Die häufigsten Vorwürfe sind:
- Unfallflucht
- Fahrt unter Alkoholeinfluss
- Nötigung im Straßenverkehr
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
- Straßenverkehrsgefährdung
- Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer
Wir wissen aus vielen Strafverfahren, wie der Hase läuft, und verteidigen konsequent in Ihrem Sinne.
Wurden Sie bei einem Unfall verletzt, ein Angehöriger getötet oder sind Sie das Opfer einer Straftat, vertreten wir Ihre Interessen in den Strafverfahren gegen die Schädiger/Täter, soweit dies f?r die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich ist.
