HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Vor Ihrem ersten Termin haben Sie bestimmt Fragen. Welche Kosten kommen auf mich zu? Muss ich etwas zum ersten Termin mitbringen? Wie läuft das mit meiner Rechtsschutzversicherung? Es gibt eine Vielzahl an Fragen, die Sie eventuell beschäftigen. Wir versuchen hier ein paar Punkte vorab zu erklären, natürlich können Sie uns zu Ihren Fragen auch jederzeit telefonisch oder per Mail kontaktieren.
Einen Rechtsanwalt sollten Sie z.B. bei einer drohenden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, bei Kenntnis einer Strafanzeige oder Erhalt eines Anhörungsbogens, direkt nach einem Autounfall, oder vor der Erstellung eines Vertrages oder seiner Unterzeichnung zur Rate ziehen.
Allgemein lässt sich sagen, es gibt nie den zu frühen Zeitpunkt, nur den zu späten. Eine kurze, ggf. nur telefonische Beratung schafft in vielen Situationen Klarheit, beruhigt einen fürs Erste und lotst Sie in die richtige Richtung.
In einigen Fällen lässt sich damit Zeit und Geld sparen.
Unbedingt, die Rechtsgebiete werden immer komplizierter und undurchsichtiger. Die hohe Spezialisierung unserer Kanzlei ist ein hoher Ausdruck von Qualität.
Nach einem Autounfall sollten Sie uns zeitnah kontaktieren. Bereits am Telefon empfehlen wir Ihnen das weitere Vorgehen und vereinbaren ggf. einen Termin mit Ihnen.
Sollten Sie bei dem Unfall verletzt worden sein und nicht mobil sein, so besuchen wir Sie gerne am Krankenbett oder zu Hause. In Frankfurt und angrenzenden Landkreisen.
In diesem Fall sollten Sie uns unverzüglich kontaktieren. Hier laufen u.U. Fristen. Auch die falsche Angabe im Anhörungsbogen oder im Zeugenbefragungsbogen der Bußgeldstelle oder der Ortspolizeibehörde, kann eine effektive Verteidigung zerstören.
Schnell und unkompliziert. In dringenden Fällen erhalten Sie nach Verfügbarkeit in wenigen Werktagen einen Beratungstermin. Gerne auch außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten nach gesonderter Vereinbarung.
Ebenso ist es in Einzelfällen möglich, das Mandat über E‑Mail und Telefon zu beginnen oder ganz zu führen.
Unsere Gebühren richten sich nach dem RVG oder nach einer gesondert zu treffenden Honorarvereinbarung. Hierzu informieren wir Sie im Rahmen des Erstkontaktes.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Deckungsanfrage für Sie.